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1. Die 'kleine Benzinklausel' (Nr. 3 BBR) schließt den Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung nicht aus, wenn der Versicherungsnehmer nicht in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kfz, sondern wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht für Schäden in Anspruch genommen wird, die sein Kind durch Lösen der Bremse eines Kfz verursacht. 2. § 4 Abs. 1 Nr. 6a AHB ist nicht entsprechend auf Sachen anwendbar, die dem Versicherungsnehmer aus Gefälligkeit überlassen wurden.
S.a. LG Köln VersR 1991, 1046 SP 1995, 417 VersR 1995, 1084 [...]