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- Wenn die klagende Versicherungsnehmerin als Leasingnehmerin eine Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung abgeschlossen hat, die als Fremdversicherung nach 74 VVG zugunsten des Leasinggebers aufzufassen ist, und - wenn die Versicherungsnehmerin als GmbH wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist, nachdem zuvor die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, kann der Wiederherstellung- bzw. Wiederbeschaffungsvorbehalt des § 13 Nr. 10 AKB nicht erfüllt werden.
DRsp IV(408)190Nr. 4a KTS 1996, 382 MDR 1996, 525 NJW-RR 1996, 1375 ZfS 1997, 23 r+s 1996, 127 [...]