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Im Wege der Erfüllungshaftung besteht Versicherungsschutz auch für einen in Marokko entstandenen Schaden, wenn der Versicherungsagent ohne zusätzlichen Hinweis der Bitte des Versicherungsnehmers nachkommt, ihm eine 'grüne Karte' für eine Reise nach Marokko zu übermitteln, und der Versicherungsnehmer sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert ist. Dies gilt auch dann, wenn auf der 'grünen Karte' die Rubrik für Marokko formularmäßig gestrichen ist.
S.a. BGH VersR 1993, 88 ; OLG Köln VersR 1992, 487 . VersR 1996, 1270 [...]
1. Die an einen links abbiegenden Radfahrer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen sind erhöht, wenn er nicht in eine Straße, sondern in einen für den nachfolgenden Verkehr erheblich schlechter zu erkennenden Wirtschaftsweg abbiegen will. 2. Der Breitenbedarf eines Radfahrers (normale Schwankungsbreite) beträgt mindestens 1 m. Der auf freier Landstraße bei entsprechend hoher Geschwindigkeit vom Kraftfahrer zu fordernde Seitenabstand zum Radfahrer ist mit etwa 1,9 m anzusetzen. 3. Zeigt der Radfahrer seine Linksabbiegeabsicht nicht deutlich an und genügt er zudem seiner zweiten Rückschaupflicht nicht, ist ihm bei Kollision mit einem nachfolgenden, zu schnell fahrenden und den erforderlichen Seitenabstand nicht einhaltenden Klein-Lkw; ein Mitverschulden von 70 % anzulasten.
S.a. SchlHOLG VerkMitt 1966, 54; Blumberg NZV 1994, 249. SP 1995, 232 [...]