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1. Detektivkosten, die ein hinter der Partei stehender, am Rechtsstreit selbst nicht beteiligter Versicherer bezahlt hat, können als notwendige Parteikosten erstattungsfähig sein. 2. Wegen der oft ungewöhnlich hohen Forderungen ist die Notwendigkeit und Höhe von Detektivkosten besonders gründlich zu überprüfen.
s.a. OLG Nürnberg VersR 1992, 982 JurBüro 1996, 430 VRS 91, 468 VersR 1997, 641 [...]
Legt der Kl gegen ein Grundurteil, das die Klageanträge zu 30 % dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, Berufung ein, um eine höhere Haftungsquote zu erreichen, und hat er damit zu weiteren 20 % Erfolg, so liegt in Höhe dieser 20 % eine Zurückverweisung i.S.d. § 15 BRAGO vor.
Anm. Madert in AGS 1995, 63 . AGS 1995, 63 JurBüro 1996, 135 ZfS 1995, 350 [...]