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1. Beschädigt ein PkwÄFahrer sein Fahrzeug (Felgen und Reifen) beim Durchfahren zweier 12 cm tiefen und 80 cm im Durchmesser aufweisenden Schlaglöcher im Kolonnenverkehr einer vielbefahrenen Straße einer Großstadt in den Neuen Bundesländern, so besteht volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen. 2. Sind 2 AluÄFelgen einer älterem Bauserie als Ersatz für die beschädigten Felgen am Märkt nicht mehr verfügbar, so besteht Anspruch auf Ersatz von 4 gleichartigen Felgen ähnlicher Bauserie abzüglich einer möglichen Wertverbesserung.
S.a. LG Dresden VersR 1995, 600 DAR 1996, 60 VersR 1996, 1294 [...]