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1. Objektiv falsche Angaben (hier: Verneinung einer Alarmanlage im Kfz) lassen den Versicherungsnehmer bereits als unzuverlässig erscheinen, wenn es um Angaben im Zusammenhang mit dem behaupteten Kfz-Diebstahl geht. Die Frage nach einer Alarmanlage hat gerade im Hinblick auf die Beurteilung und Einschätzung des angeblichen Diebstahlgeschehens eine erhebliche Bedeutung. 2. Wird eine derart wichtige Frage unzutreffend beantwortet, läßt dies durchaus entsprechende Schlüsse auf die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers zu und kann nicht (mehr) als verzeihliche Nachlässigkeit gewertet werden, wie sie jedem einmal bei der Ausfüllung eines Formulars unterlaufen kann. 3. Damit ist schon das äußere Bild einer Fahrzeugentwendung im Rahmen der Beweiserleichterungen nicht nachgewiesen, so daß es im Ergebnis nicht mehr darauf ankommt, ob dem Versicherungsnehmer diese Beweiserleichterungen überhaupt zugebilligt werden können, oder ob Umstände gegeben sind, die eine Unredlichkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf den behaupteten Fahrzeugdiebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen.
S.a. BGH r+s 1992, 221; BGH r+s 1990, 130, 131. SP 1995, 381 [...]
1. Das Recht auf Vorfahrt besteht unabhängig davon, ob der Vorfahrtberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet. 2. Gegen den, der beim Herausfahren aus einer untergeordneten Straße mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug zusammenstößt, spricht der Anscheinsbeweis. Dieser ist nicht schon dadurch erschüttert, daß ein vom Typischen abweichender Verlauf theoretisch denkbar erscheint. 3. Die Abwägung der Verursachungsanteile - auf der einen Seite erhöhte Betriebsgefahr durch Verschulden wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (min. 69 km/h; zulässig 50 km/h) und auf der anderen Seite erhebliche Betriebsgefahr des die Fahrbahn versperrenden Lkw erhöht durch Verschulden wegen Vorfahrtverletzung - führt zu einer Haftungsverteilung von 70 : 30 zu Lasten des Wartepflichtigen.
S.a. BGH VersR 1994, 492 ; OLG Köln SP 1995, 226 m.w.H.. SP 1995, 292 [...]