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»Schwere Verletzungen und dadurch bedingte Behinderungen sowie die ärztlich attestierte Gefahr einer Verschlimmerung können bei einem erst siebenundzwanzigjährigen Mandanten Anlaß sein, von einer Abfindungserklärung dringend abzuraten. Wenn auch der Mandant ein Beratungsverschulden nachweisen muß, so können doch die Gesamtumstände einen Beratungsfehler offensichtlich werden lassen.«
Eingesandt vom 11. Zivilsenat des OLG Köln. NJW-RR 1995, 1529 OLGReport-Köln 1995, 283 [...]
1. In der Rspr. ist eine Aufwärtsentwicklung der bei Querschnittslähmungen zugesprochenen Schmerzensgelder zu verzeichnen. Eine weitere generelle Anhebung würde sich aber auch auf diejenigen für leichtere Verletzungen auswirken und im Ergebnis zu einer nicht mehr vertretbaren Belastung der Versichertengemeinschaft führen. 2. Bei einer Querschnittslähmung mittleren Schweregrades (Paraplegie sub D 6/7) ist ein Schmerzensgeld von 350000 DM angemessen.
S.a. OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1990, 990 . r+s 1996, 310 [...]