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Eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung, gegen die wegen des durch ein früher versichertes Kfz in Polen verursachtes Schadensereignis ein Direktanspruch besteht, ist leistungsfrei, wenn das Versicherungsverhältnis krank ist und sie dementsprechend nur subsidiär nach einer polnischen Versicherung haftet.
NJW-RR 1996, 1179 OLGReport-München 1995, 230 ZfS 1997, 10 [...]
1. Die Pflicht des Versicherungsnehmers zur Ermöglichung einer einwandfreie BAK-Bestimmung wirkt sich als Reflex auch auf das Aufklärungsinteresse des Kaskoversicherer aus, da die im Rahmen der Aufklärung des Haftpflichtschadens durchgeführte Blutentnahme auf dem Versicherer zugute kommt, der die Ermittlungen bei der Abwicklung des Kaskoschadens verwerten kann. 2. Zur Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers in Fällen des Nachtrunks und zur Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers.
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 7409/94 OLGReport-München 1995, 230 [...]