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OLG Düsseldorf (18 U 134/94) | Datum: 09.02.1995
Die Berufung ist zulässig,. in der Sache aber nicht begründet. Der Klägerin steht gegen die beklagte Stadt kein Schadensersatzanspruch gemäß § 839 BGB , Art. 34 GG zu. Die Bediensteten der Beklagten haben die ihnen als [...]