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1. Der Bruder des Versicherungsnehmers ist dessen Repräsentant, wenn ihm als Eigentümer und Halter des versicherten Fahrzeugs in vollem Umfang die Betreuung der versicherten Sache oblag. 2. Es besteht die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Entwendung, wenn wahrheitswidrig behauptet wird, es seien nicht alle Schlüssel beim Fahrzeugkauf übergeben worden, und wenn der Repräsentant des Versicherungsnehmers bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten verurteilt wurde.
S.a. BGH VVGE § 6 Nr. 22. VersR 1996, 840 ZfS 1996, 341 [...]
1. Schadensersatz nach fehlerhafter Begutachtung im Rahmen einer Unterbringung nach dem NdsPsychKG (hier: fortschreitende Hirnatrophie statt vorübergehender seelischer Störung) wegen sonst unterbliebener Vermögensübertragung. 2. Die Pflicht zur fehlerfreien Diagnostik obliegt den Ärzten als Amtspflicht auch dem Patienten gegenüber.
NJW-RR 1996, 666 OLGReport-Oldenburg 1996, 65 VersR 1996, 59 [...]