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1. Verzichtet der Agent nach Abschluß einer Sachvers. auf die Prämienerhebung, so liegt dies außerhalb seiner Vollmacht. Auch wenn der Agent befugt ist, dem Versicherungsnehmer gegenüber auf die Erstprämie bei gleichzeitiger Verrechnung dieses Betrages mit seinem Provisionsanspruch zu verzichten, so berechtigt diese Vollmacht nicht zum Verzicht auf jegliche Prämienzahlung. 2. Vereinbart der Agent mit dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz ohne Prämienzahlung, so ist diese Absprache so ungewöhnlich, daß sich dem Versicherungsnehmer die mißbräuchliche Ausnutzung der Vertretungsvollmacht des Agenten aufdrängen muß.
S.a. BGH NJW 1994, 2083 m.w.H.; BGH NJW 1988, 312. VersR 1996, 45 ZfS 1995, 257 r+s 1995, 320 [...]
Hatte das versicherte Fahrzeug einen Vorbesitzer und weist der für die Duplizierung verwendete Schlüssel nur geringe Gebrauchsspuren auf, so ist der Vortrag des Versicherungsnehmers, er habe diesen Schlüssel nie benutzt und die Duplizierung sei möglicherweise durch den Vorbesitzer erfolgt, schlüssig und die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers nicht erschüttert.
S.a. zur Vortäuschung der Entwendung BGH VersR 1984, 29 . ZfS 1996, 460 [...]