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»Die Betreiber einer Tankstelle haften nicht aus vorvertraglichem Verschulden für einen Glatteisunfall, den ein Besucher erleidet, der sich auf das Tankstellengelände begeben hat, um sich nach einem dort abgestellten, abgemeldeten Fahrzeug zu erkundigen, an dessen Erwerb er interessiert ist, das aber nicht den Betreibern der Tankstelle gehört, sondern einem bei ihnen angestellten Monteur. Die Streupflicht der Betreiber einer Tankstelle im Umkreis der Waschanlage entfällt nicht deshalb, weil Streumaßnahmen die Glatteisgefahr nur jeweils für eine kurze Übergangszeit mindern.«
Eingesandt vom 20. Zivilsenat des OLG Köln. DRsp I(145)420cNr. 12 (Ls) VRS 87, 164 [...]
»Eine jedenfalls bis zur Bordkante des LKW reichende Ladung aus kleinen Steinchen ist mit Planen o.ä. abzudecken. Die nicht erfolgte Sicherung der Ladung ist eine Verkehrssicherungspflichtsverletzung durch den Halter (§§ 22 Abs. 1 StVO, 31 Abs. 1 StVZO). Ein während der Fahrt durch herabwehende, nicht gesicherte Ladung entstehender Schaden unterliegt der Haftung gem. §§ 823 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 StVG«
Eingesandt vom 11. Zivilsenat des OLG Köln. SP 1994, 339 VRS 88, 171 VRS 88, 22 [...]