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OLG Köln (19 U 34/94) | Datum: 30.09.1994
Die zulässige Berufung des Klägers hat keinen Erfolg. Der Kläger kann den Ersatz der restlichen Mietwagenkosten (528,25 DM) und ein über 3000,-- DM hinausgehendes Schmerzensgeld nicht beanspruchen. Der Unfall vom 9. [...]