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Dient die kurzzeitige Zulassung auf ein Autohaus nur dazu, einen Vorführwagen-Rabatt zu erhalten, wird das Kfz aber absprachegemäß von Anfang an vom (hier) Leasingnehmer genutzt und später auch auf ihn zugelassen, liegen die Voraussetzungen des Ersterwerbs im Sinne von § 13 Abs. 2 AKB vor.
S.a. OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1248; OLG Karlsruhe SP 1995, 20. SP 1995, 212 [...]