Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
AG Nürnberg (12 C 738/93) | Datum: 18.03.1994
Es liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB vor. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Vermieterin über günstigere Tarife verfügt, denn es ist gerichtsbekannt, daß eine Reihe von Anbietern [...]