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Es liegt sowohl inobjektiver wie auch in subjektiver Hinsicht grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Kraftfahrer im Ausgang einer Rechtskurve zum Überholen eines mit 70 km/h fahrenden Sattelzuges ansetzt und dabei wegen der Straßenführung lediglich eine Sichtweite von 200 m hat.
Vorinstanz: LG München I - 17 O 9973/92 = HVBG-INFO 1995, 450, HVBG-INFO 1995, 450 [...]