Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
AG Oberhausen (34 C 769/93) | Datum: 17.02.1994
LG Detmold SP 1993, 2: der Haftungsanteil des wendenden Kraftfahrers beträgt 4/5 bei Kollision mit einem nachfolgenden, die Geschwindigkeit um 30 % überschreitenden Pkw-Fahrer; hälftige Schadenteilung bei Kollision [...]