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1. Ein Taxifahrer ist - ohne konkrete Anhaltspunkte - nicht verpflichtet, einem älteren Fahrgast - hier: 84 Jahre - vor dem Türöffnen Verhaltensmaßregeln zu geben oder ihn am Aussteigen zu hindern, bis ein gefahrloses Türöffnen möglich ist. 2. Öffnet der ältere Fahrgast unvorsichtig die Fahrzeugtür und verursacht er dadurch einen Schaden am Taxi, haftet er auf vollen Schadensersatz.
Vgl. KG VerkMitt 1986, 20 ; AG Köln VersR 1985, 398 . SP 1995, 262 [...]