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1. Hat der Leasinggeber einen nicht ordentlich kündbaren Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, so ist der Schaden des Leasinggebers bei konkreter Berechnung durch einen Vergleich der Vermögenslage des Leasinggebers bei normalem und der Vermögenslage bei vorzeitigem Vertragsende unter Berücksichtigung des etwaigen Mehr- oder Minderwerts des Fahrzeugs infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung ohne gesonderte Berechnung der Mehr- oder Minderkilometer zu ermitteln. 2. Ist bei einem Kfz-Leasingvertrag für den Fall der fristlosen Kündigung in den AGB ohne ausdrücklichen Hinweis vorgesehen, den Schaden anhand einer Restwertabrechnung vorzunehmen, so verstößt dies gegen § 3 AGBG. Ebenso verstößt es gegen § 3 und auch gegen § 9 AGBG, wenn in den AGB unter der Überschrift 'Kündigung und Abrechnung bei einvernehmlicher Vertragsbeendigung' die Berechnung des pauschalierten Schadensersatzes des Leasinggebers für den Fall der fristlosen Kündigung geregelt wird.
DRsp I(133)549a-b (Ls) OLGReport-Celle 1994, 130 VersR 1995, 585 [...]
1. Hat der Vermieter dem Mieter ein teilkaskoversichertes Kfz vermietet, das während des Mietgebrauchs infolge eines Unfalls beschädigt wird, so kann sich der Vermieter Ä nur dann Ä nicht bei dem Mieter schadlos halten, wenn ein der Teilkaskoversicherung unterfallendes Schadensereignis gegeben ist. 2. Dem Gläubiger, der selbst eine kommerzielle Reparaturwerkstatt betreibt, ist es regelmäßig nicht zumutbar, die Herstellungsarbeiten selbst durchzuführen und lediglich die insoweit anfallenden Kosten dem Schädiger in Rechnung zu stellen.
NZV 1995, 70 OLGReport-Düsseldorf 1995, 39 VersR 1996, 71 [...]