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OLG Hamm (27 U 63/93) | Datum: 06.07.1993
Den Kl. [Eltern] ist zuzugeben, daß sie die Beerdigung [ihrer tödlich verunglückten 19jährigen Tochter] weitgehend frei gestalten durften. Kraft Gewohnheitsrechts stand ihnen als den nächsten Familienangehörigen das [...]