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OLG Oldenburg (2 U 210/93) | Datum: 22.12.1993
Die Klage könnte nur dann begründet sein, wenn ein bedingungsgemäß versicherter Unfall im Sinne von § 12 Nr. 1 II e AKB auch dann vorliegt, wenn ein Schaden am Lack eines versicherten Fahrzeugs nicht durch den Aufprall [...]