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1. Beeinflußt der Fahrer eines Lkw durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung im Sinne von § 268 III StGB, wenn er für den Fahrtenschreiber eines Fahrzeugs eine für Geräte mit anderen Geschwindigkeitsbereichen bestimmte Diagrammscheibe verwendet und dadurch bewirkt, daß die Fahrtgeschwindigkeit unzutreffend aufgezeichnet wird? 2. Es ist rechtlich ohne Bedeutung, daß die Angeklagten ihr Tun als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat einordneten. Bei einer solchen unrichtigen rechtlichen Bewertung handelt es sich nicht um einen Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB. Um sich des straftatbestandlich vertypten Unrechts bewußt zu sein, muß der Täter sein Tun nicht als strafbar bewerten. Vielmehr reicht es aus, daß er das stratatbestandsspezifische Unrecht, die spezifische Rechtsgutverletzung erkennt.
mit Anmerkung Puppe JR 1993, 328 JR 1993, 328 NStZ 1993, 344 NZV 1993, 237 VRS 85, 196 [...]
1. Auch bei einer Geldbuße, die 75 DM nicht übersteigt, ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn dies zur Fortbildung des Rechts hinsichtlich eines Verfahrenshindernisses geboten ist. 2. Erhält der Halter eines Kfz wegen Nichtvorführung des Fahrzeugs zur Abgassonderuntersuchung neben einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld einen Mängelbericht, in dem er unter Setzung einer Frist zur Beseitigung des Mangels aufgefordert wird, so entsteht ein Verfahrenshindernis, das der Ahndung des während des Fristlaufs begangenen Teils der Dauerordnungswidrigkeit entgegensteht.
DAR 1994, 204 NJW 1994, 1080 NZV 1994, 123 VRS 86, 197 [...]