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1. Bei der nach § 286 ZPO geforderten Überzeugungsbildung darf und muß sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen. 2. Dieser Grad von Gewißheit wird nicht vermittelt, wenn - das Fahrzeug bereits dreimal verunfallt war; der letzte Unfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führte und die behauptete Reparatur nicht durch Reparaturbeleg nachgewiesen wird; - der Unfall sich in Sizilien ereignete; beide Fahrzeuge in Mannheim zugelassen sind und die Fahrer sich kennen; - keine Fahrzeugberührung stattfand; - die Zeugenaussagen zur Person des Verletzten und zum Geschehen nach dem Unfall widersprüchlich sind.
Zum Problemkreis gestellter Unfall vgl. OLG Hamm SP 1993, 236. SP 1994, 5 [...]
Weicht ein Kraftfahrer zur Vermeidung eines Auffahrunfalls aus und fährt er hierbei gegen die Leitplanken, kann er seinen Schaden aus Geschäftsführung ohne Auftrag von dem Vorausfahrenden nicht ersetzt verlangen, wenn für ihn selbst der Unfall nicht unabwendbar war.
OLGR 1993, 289 OLGReport-Köln 1993, 289 SP 1994, 143 VRS 86, 23 ZfS 1994, 8 r+s 1994, 13 [...]