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OLG Köln (3 U 248/92) | Datum: 29.10.1993
»Die Schadensersatzklage ist unbegründet, weil der Kl. durch die Nichtabnahme des Pkw durch den Bekl. schon nach ihrem eigenen Vortrag kein Schaden entstanden ist, denn sie hat das verkaufte Fahrzeug zum selben Preis [...]