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OLG Dresden (8 U 745/93) | Datum: 23.09.1993
Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das Landgericht hat den Beklagten zu Recht 70 % des bei dem streitbefangenen Verkehrsunfall auf Klägerseite entstandenen Schadens auferlegt und diesen Schaden auch der Höhe [...]