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Der VN verletzt seine Aufklärungsobliegenheit mit der Folge der Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn er Fragen des Versicherers nach dem Unfallhergang trotz wiederholter Aufforderung deswegen nicht beantwortet, weil er abwarten will, bis sein Anwalt die Ermittlungsakten eingesehen hat.
NJW-RR 1993, 738 NZV 1993, 439 OLGReport-Düsseldorf 1993, 166 VersR 1994, 41 [...]