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1. Zum Zweck der Ermessensermächtigung des § 8 a Abs. 4 Nr. 7 Satz 2 StVZO (behördliche Anerkennung der Eignung einer 'anderen Stelle' für die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort und für die Ausbildung in Erster Hilfe). 2. Einem eingetragenen gemeinnützigen Verein kann das Grundrecht der Berufsfreiheit zustehen (Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG).
Vorinstanz: VGH München, BVerwGE 95, 15 DÖV 1994, 655 NJW 1994, 2166 VRS 87, 310 [...]