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Wird ein mit nur einem Fahrer besetzter Lkw während eines kurzen Halts auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in Oberitalien von bewaffneten Räubern überfallen, so stellt weder der Einsatz nur eines Fahrers noch das kurze Anhalten auf einem unbewachten Parkplatz eine Verletzung der im Rahmen eines 'unabwendbaren Ereignisses' gem. Art. 17 Abs. 2 CMR vom Frachtführer geforderten Sorgfalt dar.
DRsp II(216)131-6n TranspR 1994, 117 transpR 1994, 117 [...]