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Die im Beschluß des BGH vom 19.8.1993 - 4 StR 627/92 -, DAR 1993, 474, festgelegten Grundsätze haben allgemeine Gültigkeit und gelten auch für die Feststellung eines Rotlichtverstoßes durch eine automatische Überwachungsanlage.
Hinweis: Mit Anmerkung Bär DAR 1994, 123 DAR 1994, 123 NZV 1994, 331 [...]
1. Allein die Höhe des Blutalkoholgehalts (hier 2,11 o/oo) kann nicht die Annahme rechtfertigen, ein Kraftfahrer habe seine alkoholbedingte Fahrunsicherheit gekannt. 2. Bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit darf eine Unterschreitung des Regelstrafrahmens nur dann unterbleiben, wenn die innerhalb des Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist. Von einer Strafmilderung kann bei Ausgleich der geringeren Schuld durch anderweite schulderhöhende Momente abgesehen werden.
Zu LS 1 s.a. OLG Karlsruhe, ZfS 1993, 138. ZfS 1993, 174 [...]