A. Die Polizeibehörde ist nicht ermächtigt, einen Pkw allein deshalb abschleppen zu lassen, weil er sich nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. B. 1. Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme durch die Polizei ist nur zulässig, wenn der polizeiliche Zweck durch Maßnahmen gegen Störer nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. 2. Die Spezialvorschrift des § 17 Abs. 1 StVZO schließt für ihren Anwendungsbereich den Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel aus. Gleiches gilt hinsichtlich der Beschlagnahme.
DAR 1993, 363 DÖV 1994, 82 ESVGH 43, 240 VerkMitt 1993, 71 ZfS 1993, 287 [...]
Die im Widerspruchsverfahren erstmals erklärte Bereitschaft eines Kraftfahrers, dem die Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines zu Recht von der Behörde geforderten Eignungsgutachtens entzogen wurde, sich nunmehr der Begutachtung zu unterziehen, rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Annahme, der Betroffene sei wieder als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen; dazu bedarf es vielmehr regelmäßig der Vorlage eines positiven Gutachtens.
Nicht rechtskräftig DAR 1993, 309 VRS 85, 237 VerkMitt 1993, 72 ZfS 1993, 214 [...]
1. Im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis gelten für die Beurteilung der charakterlichen Eignung eines alkoholauffälligen Kraftfahrers zum Führen landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 bzw. 32 km/h grundsätzlich keine geringeren Anforderungen als in bezug auf das Führen sonstiger Kraftfahrzeuge. 2.Zur Bindung der Verkehrsbehörde im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis an strafgerichtliche Eignungsbeurteilungen.
Vorinstanz: VG Stuttgart, VRS 86, 217 VerkMitt 1994, 8 [...]
1. Die den Gewerbeaufsichtsämtern übertragene Aufsicht (§ 4 FPersG) über die Ausführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 (Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr) und Nr. 3821/85 (Kontrollgerät im Straßenverkehr) umfaßt auch die Befugnis dieser Behörden, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnungen durch Anordnung im Einzelfall sicherzustellen. Eines Rückgriffs auf die polizeiliche Generalklausel bedarf es deshalb insoweit nicht. 2. Ein Pkw-Kombi muß, auch wenn er nach seiner Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt ist, bis zu neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern, mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein und betrieben werden, wenn er im Einzelfall zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird und das zulässige Gesamtgewicht einschließlich des verwendeten Anhängers 3,5 t übersteigt.
DAR 1994, 41 VRS 86, 228 VerkMitt 1993, 79 ZfS 1993, 395 [...]
1. Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis kommt es nicht darauf an, ob die Aufforderung an den Kraftfahrer, sich zur Klärung von Eignungszweifeln einer theoretischen Fahrprüfung zu unterziehen, zu Recht ergangen ist, wenn der Kraftfahrer der entsprechenden Aufforderung nachgekommen ist. Die Gründe, die zur Anordnung der theoretischen Fahrprüfung geführt haben, können jedoch im Zusammenhang mit der bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlichen Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers eine Rolle spielen (im Anschluß an BVerwG, Urt. v 18.03.82 - 7 C 69.81-, BVerwGE 65, 157). 2. Die Überwindung der Prüfungsangst ist im Bereich der Fahrerlaubnis - wie auch in sonstigen Bereichen, in denen Prüfungen abgelegt werden - ein allgemeines Eignungskriterium, von dem der Erfolg der Prüfung ebenso abhängt wie vom fachlichen Wissensstand. 3. Prüfungsangst als geltend gemachte Ursache für das Nichtbestehen der theoretischen Fahrprüfung rechtfertigt nicht die Einholung eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle zur Ausräumung von Bedenken an der Eignung zum Führen von Kfz, die auf dem Fehlen der erforderlichen theoretischen Kenntnisse des Kraftfahrers beruhen.
Zur theoretischen Prüfung siehe auch VGH Baden-Württemberg ZfS 1993, 36. ZfS 1994, 190 [...]