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OLG Rostock (I Ws 60/93) | Datum: 27.05.1993
Die Strafvollstreckungskammer war für die getroffene Entscheidung, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des KreisG Wismar vom 3.5.1989 anzuordnen, nicht zuständig. Eine Vollstreckung dieser [...]