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OLG München (32 U 3691/93) | Datum: 14.10.1993
Die Klägerin als Leasinggeberin verlangt von der Beklagten als Leasingnehmerin Zahlung der Differenz zwischen dem vertraglich festgelegten Restwert und dem erzielten Erlös aus der Verwertung der Leasingsache nach [...]