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Gibt der Versicherungsnehmer die Laufleistung seines Fahrzeugs in der Schadensanzeige mit 'ca. 70000 km' an, so wird der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die Laufleistung in Wirklichkeit mindestens 100000 km betragen hat.
Vgl. dazu auch OLG Hamm VersR 1993, 1394 ; 1993, 473 und 1993, 348. VersR 1994, 1417 [...]