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1. Grobes Organisationsverschulden des Spediteurs liegt vor, wenn nicht ersichtlich ist, wer für die Suche nach verlorengegangenem Gut organisatorisch zuständig und verantwortlich ist. 2. Auch das weitere Vorgehen muß kontrollierbar sein. Insbesondere muß nachvollziehbar sein, ob und mit welchem Ergebnis eine interne Suche und Nachfragen bei Dritten stattgefunden haben und die Möglichkeiten zum Auffinden des verlorenen Guts ausgeschöpft worden sind.
DRsp II(216)122 TranspR 1994, 122 VersR 1994, 1452 transpR 1994, 122 [...]
1. Es stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn eine in einer verkehrsberuhigten Zone auf der Fahrbahn angebrachte Bodenschwelle aus Kautschuk-Gummi mit einer Höhe von 6 cm nicht mit Aussparungen für die Durchfahrt von Zweirädern versehen ist. 2. Ein Mindestabstand von 1 m zwischen dem seitlichen abgeflachten Ende einer solchen Schwelle und dem Bordstein ist nicht erforderlich (Abgrenzung zu OLG Hamm NJW 1990, 2473). (Eingesandt vom 7. Zivilsenat des OLG Köln.)
BRS 86, 163 MDR 1994, 41 NJW 1994, 1417 OLGReport-Köln 1993, 336 [...]