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1. Der Innenraum eines Fahrzeugs (hier: Jeep), dessen Softtop ohne gewaltsamen Eingriff durch bloßes Aufknöpfen oder Aufziehen eines Reißverschlusses geöffnet werden kann, ist nicht festumschlossen und durch Verschluß gesichert i.S.d. § 5 Nr. 1 a AVBR 80. 2. Der Versicherungsnehmer führt den Diebstahl seines Gepäcks grob fahrlässig herbei, wenn er sein beladenes Fahrzeug mit abknöpfbarem Verdeck für längere Zeit unbeaufsichtigt abstellt.
Wie Leitsatz 1 auch AG Witten VersR 1993, 177 VersR 1994, 1107 [...]
Soll dem Autoverkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung auf Antrag des Käufers verboten werden, das Fahrzeug an einen Dritten zu übertragen, so bemißt sich der Streitwert nicht nach dem möglichen Veräußerungsgewinn des Käufers, sondern nach dem Wert des Pkw (einstweilige Verfügung = 1/3).
AGS 1994, 50 AnwBl 1994, 368 JurBüro 1994, 738 MDR 1994, 737 VRS 87, 113 VersR 1995, 75 [...]