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- ... für Recht erkannt: (1)
- 3.000,00 DM, falls nicht vor der Vollstreckung jeweils in gleicher Höhe Sicherheit geleistet wird. (1)
- Auf die Berufung des Klägers wird das am Juniverkündete Urteil der Zivilkammer des Landgerichts Köln -O91 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt: (1)
- BGHR BGB §Abs.Leasing (1)
- BGHR BGB §Abs.Zurechnungszusammenhang (1)
- BGHR KO §Abs.Lebensversicherungsvertrag (1)
- BGHR MeßEinhG §PS-Angabe (1)
- BGHR RVO §Teilungsabkommen (1)
- BGHR UWG §Irreführung (1)
- BGHR UWG §Wertneutrale Normen (1)
- BGHR UWG §Wettbewerbsvorsprung (1)
- BGHR VVG §Konkurs (1)
- BGHR ZPO §, Teilerledigung (1)
- BGHR ZPO §Abs.Beweislast (1)
- BGHR ZPO §Abs.Negative Feststellung (1)
- BGHR ZPO §Ausgangskontrolle (1)
- BGHSt (1)
- BGHZ (1)
- BRAK-Mitt (1)
- BayVBl (1)
- CR (1)
- DRsp I(123)372b (1)
- DRsp I(123)380e (1)
- DRsp I(123)389e (1)
- DRsp I(130)362e (1)
- DRsp I(130)379b-c (1)
- DRsp I(144)130a (1)
- DRsp I(145)437e (Ls) (1)
- DRsp II(294)259a-b (1)
- DRsp II(294)263a (1)
- DRsp IV(412)222 Nr. (1)
- DRsp IV(416)319Nr.1a (1)
- DRsp IV(418)277g (1)
- DRsp IV(438)267a (1)
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (1)
- DfS Nr.125 (1)
- DfS Nr.147 (1)
- DfS Nr.181 (1)
- DfS Nr.202 (1)
- DfS Nr.21 (1)
- DfS Nr.319 (1)
- DfS Nr.80 (1)
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von000,00 DM nebst% Zinsen seit dem Februarzu zahlen. (1)
- Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu% und der Kläger zu% zu tragen. (1)
- Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch die Gegenpartei gegen Sicherheitsleistung abwenden, und zwar der Kläger diejenige durch die Beklagten gegen eine solche von000,00 DM und die Beklagten diejenige durch den Kläger gegen eine solche von (1)
- Die den Parteien obliegenden Sicherheiten können auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden. (1)
- Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. (1)
- ES Kfz-Schaden H-1/8 (1)
- ESVGH (1)
- Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger3 seines ihm in Zukunft aus dem Unfall vom Januarnoch entstehenden materiellen und immateriellen Schadens zu ersetzen. (1)
- EzFamR ZPO §Nr. (1)
- EzFamR aktuell (1)
- FuR (1)
- GRUR (1)
- HRSt StVollzG §Nr. (1)
- Im übrigen wird die Klage abgewiesen. (1)
- In dem Rechtsstreit ... / ... hat der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom Januarurch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., den Richter am Oberlandesgericht ... und den Richter am Landgericht (1)
- JR (1)
- JZ (1)
- JuS (1)
- JurBüro (1)
- KTS (1)
- LM H.93 TA Nr. (1)
- LM H.93 §a ZPO Nr. (1)
- LM ZPO §(Fc) Nr. (1)
- NJW(Ls) (1)
- NStE Nr.zu §StGB (1)
- OLGReport-München (1)
- RAnB (1)
- ZUR (1)
- jur-pc (1)
- r+s125 (1)
- wrp (1)
- zfs (1)
Täterschaft und Beteiligung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) - hier: »Mitwirkung« des Kfz-Halters, der sein Fahrzeug einem Kaufinteressenten für eine Probefahrt überlassen hat, an der von diesem begangenen Unfallflucht: a) Als (Mit-)Täter kommt jeder in Betracht, der - sei es auch zu Unrecht - in den nicht ganz unbegründeten Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverschuldet zu haben. b) Beihilfe zu einem Vergehen nach § 142 StGB kann auch durch Unterlassen geleistet werden. c) Kriterien für die Bemessung der Strafe des Teilnehmers. Sachverhalt: I. ... II. Am 1.6.1992 überließ der zur Tatzeit 43 Jahre alte Angekl., der seinen Pkw verkaufen wollte, die Führung des Fahrzeugs dem gesondert verfolgten W. zu einer Probefahrt im Stadtgebiet von S. Bei der anschließenden Fahrt, während der sich der Angekl. als Beifahrer in dem Fahrzeug befand, kam W. mit dem Wagen infolge überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern. Im Zuge des Schleudervorgangs prallte das Fahrzeug gegen eine Hauseingangstreppe. Der an der Treppe angerichtete Sachschaden belief sich auf mindestens DM 5.500,--. Der von W. verursachte Verkehrsunfall bewirkte erheblichen Lärm sowie eine Erschütterung im Kraftwagen des Angekl. Obwohl beide Fahrzeuginsassen den Unfall bemerkt hatten und erkannten, daß ein nicht unerheblicher Fremdschaden angerichtet war, der zum Warten an der Unfallstelle verpflichtete, setzten sie unverzüglich die Fahrt fort, ohne irgendwelche Feststellungen zu ermöglichen. Statt den Schlüssel abzuziehen oder den unfallverursachenden Führer auf andere Art und Weise (z.B. durch die Drohung mit einer Strafanzeige) an der Weiterfahrt zu hindern, was ihm ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen wäre, schritt der Angekl. nicht dagegen ein, daß W. ohne Aufenthalt die Unfallstelle verließ; vielmehr nahm er dessen Verhalten billigend in Kauf. Der Angekl. meldete den Unfall auch später nicht, weil er Angst vor den Folgen hatte. Gegen 21.30 Uhr wurde
KreisG Saalfeld (Cs 660 Js 74216/92) | Datum: 03.03.1993
Eingesandt von Richter Andreas Guido Spahn, Saalfeld. RAnB 1993, 199 [...]
Haftungsverteilung bei Kollision eines Privat- mit einem Militärfahrzeug auf einem Kasernengelände; Gebot der Rücksichtnahme auf einem nicht öffentlichen Kasernengelände; Abrechnung von Schadenspositionen innerhalb und außerhalb des Kaskobereichs unter Beachtung des Quotenvorrechts des Kaskoversicherers
OLG Hamm (6 U 251/92) | Datum: 15.03.1993
Vorinstanz: LG Hagen, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 84/92 OLGReport-Hamm 1993, 197 [...]
OLG Frankfurt/Main - 2011/7963
OLG Frankfurt/Main (16 U 61/92) | Datum: 04.03.1993
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 20 %
LG Regensburg (4 O 1776/92) | Datum: 31.03.1993
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG Frankfurt/Main (2/5 O 271/92) | Datum: 11.03.1993
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG Arnsberg (4 O 608/92) | Datum: 25.03.1993
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG München I (19 O 22503/91) | Datum: 18.03.1993
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
OLG Koblenz (12 U 848/92) | Datum: 08.03.1993
Betriebsgefahr eines KfZ und Amtspflichtverletzung
OLG Düsseldorf (18 U 317/92) | Datum: 25.03.1993
Kommt ein neu eingestiegener Fahrgast eines Linienbusses infolge des Anfahrrucks zu Fall, weil er sich pflichtwidrig nicht sofort festen Halt verschafft hat, hat er seinen Schaden i.d.R. allein zu tragen; besondere Umstände können es aber rechtfertigen, die Betriebsgefahr des Busses nicht voll zurücktreten zu lassen.
OLG Hamm (6 U 156/91) | Datum: 25.03.1993
I.A. an BGH, Urteil v. 01.12.1992 - VI ZR 27/92 - r+s 1993, 97 r+s 1993, 335 [...]
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