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Hält der Betroffene an einer Rotlicht zeigenden Signalanlage zunächst an, um dann infolge einer Verwechslung der Lichtzeichen anzufahren in der Annahme, das nunmehr geschaltete Grünlicht gelte auch für Linksabbieger, so handelt es sich um einen atypischen Rotlichtverstoß, der die Verhängung eines Fahrerbots nicht rechtfertigt.
DAR 1993, 272 DRsp II(294)263c NJW 1993, 2063 NZV 1993, 320 VRS 84, 306 VRS 85, 139 [...]