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Fährt der VN trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h mit etwa 85 km/h in einen Kurvenbereich hinein, so handelt er gleichwohl nicht grob fahrlässig, wenn nicht auszuschließen ist, daß er durch ein plötzlich auftauchendes Verkehrshindernis (hier: Wildwechsel) abgelenkt worden ist.
Vgl. dazu auch OLG Nürnberg VersR 1993, 603 NZV 1993, 437 VersR 1994, 42 [...]
Der VN verletzt seine Aufklärungsobliegenheit mit der Folge der Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn er Fragen des Versicherers nach dem Unfallhergang trotz wiederholter Aufforderung deswegen nicht beantwortet, weil er abwarten will, bis sein Anwalt die Ermittlungsakten eingesehen hat.
NJW-RR 1993, 738 NZV 1993, 439 OLGReport-Düsseldorf 1993, 166 VersR 1994, 41 [...]
1. Der Versicherungsnehmer muß sich den Verstoß seines Prozeßbevollmächtigten gegen § 15 ARB wie einen eigenen Verstoß zurechnen lassen. 2. Der Versicherer wird gem. § 15 Abs. 2 ARB von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die Beschwerde des Prozeßbevollmächtigten des Versicherungsnehmers dazu führt, daß der Streitwert eines Arbeitsgerichtsverfahrens - zu Unrecht - vom Arbeitsgericht erhöht wird. 3. Ein eigener Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die aus § 15 Abs. 1 d cc ARB folgende Obliegenheit kann darin liegen, daß er gegen einen fehlerhaften Streitwertbeschluß nicht innerhalb der Zweiwochenfrist des § 10 BRAGO Beschwerde erhoben hat.
Vgl. dazu auch OLG Nürnberg VersR 1992, 1511: AG Unna VersR 1993, 739 VersR 1993, 1519 [...]