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BGH (4 StR 497/92) | Datum: 21.01.1993
I. Das Amtsgericht Viersen verurteilte den Betroffenen »wegen vorsätzlichen unzulässigen Parkens an einem Taxenstand (Zeichen 229)« zu einer Geldbuße von 20 DM. Es stellte fest, der Betroffene habe mit seinem Pkw an [...]