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BGH (VI ZR 286/91) | Datum: 29.09.1992
a. »Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB ) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last ... . In [...]