Sortieren nach
1. Macht der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch unter Vorlage einer Rechnung geltend, die ein anderes Fahrzeug betrifft, aber auf sein Bitten hin auf das verunfallte Fahrzeug umgeschrieben worden ist, begeht er eine Aufklärungspflichtverletzung, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt. 2. Die wiederholte Forderung eines überhöhten Entschädigungsbetrags unter Verwendung einer falschen Rechnung ist geeignet, das Interesse des Versicherers in der Kfz-Kaskoversicherung ernsthaft zu gefährden.
Vgl. dazu auch OLG Hamburg VersR 1992, 179 L; OLG Düsseldorf VersR 1991, 1167 VersR 1993, 1265 [...]