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d-e. »Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluß erfaßt auch Mängel, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Pkw betreffen. Im Hinweis des privaten Verkäufers auf die nach einer Überarbeitung erfolgte TÜV-Abnahme liegt bei einem älteren Gebrauchtwagen keine Zusicherung, daß sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befinde. Ist in einem Mustervertrag (hier des ADAC) ein Gewährleistungsausschluß vorgesehen und gleichzeitig eine Rubrik für die Eintragung bekannter Mängel, so liegt darin, daß diese Rubrik nicht ausgefüllt wird, keine Erklärung, daß dem Verkäufer keine Mängel bekannt seien, sondern die Haftung bleibt auf arglistig verschwiegene Mängel beschränkt.«
DAR 1992, 379 DRsp I(130)353d-e JMBl NRW 1992, 245 NJW 1993, 271 NZV 1992, 440 [...]
1. Der Träger der Straßenbaulast handelt dann amtspflichtwidrig, wenn bei der Herstellung der Straßenoberfläche die allgemein anerkannten Regeln zur Unfallverhütung nicht beachtet werden. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn zur Geschwindigkeitsreduzierung angebrachte Aufpflasterungen die in den Empfehlungen der Beratungsstelle für Schadenverhütung vorgesehene Maximalhöhe von 10 cm überschreiten. 2. Die Oberfläche einer Straße, die unbeschränkt für den innerstädtischen Verkehr gewidmet ist, muß so hergestellt werden, daß sie von tiefliegenden Linienomnibussen auch dann gefahrlos mit der zulässigen Geschwindigkeit befahren werden kann, wenn eine Buslinie nicht durch diese Straße führt. 3. Die Aufstellung des Verkehrszeichens 112 ohne weitere Angaben über Art und Ausmaß der 'Unebenheit' stellt keine ausreichende Warnung vor den Gefahren dar, die von einer im vorbeschriebenen Sinn unsachgemäßen Aufpflasterung ausgehen.
S.a. OLG Köln (7 U 10/91) DAR 1992, 376 . NJW 1992, 2237 VersR 1992, 1262 ZfS 1992, 187 [...]
Gehwege im Sinne des Wege- und Straßenrechts sind alle Straßenteile, die von der Fahrbahn deutlich abgegrenzt und äußerlich erkennbar für den Fußgängerverkehr bestimmt sind. Als deutliche Abgrenzung reicht ein unterschiedlicher Bodenbelag aus; das Vorhandensein eines Bordsteins ist nicht erforderlich.
Vgl. BGH VersR 1992, 444 . NJW 1993, 1018 VersR 1993, 1286 [...]