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Bei Ausführung von Straßenbauarbeiten, die der Verkehrsberuhigung dienen, trifft den Bauunternehmer die Pflicht, unfertige Fahrbahnhindernisse (hier: mit Palisaden eingefaßte, noch nicht bepflanzte Baumscheibe) in geeigneter Weise gegen den Fahrzeugverkehr zu sichern.
Vgl. zur Absicherung einer Straßenbaustelle LG Aachen VersR 1992, 1242 VersR 1993, 497 [...]