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Bei der Frage, ob die Kostenregelung des Vergleichs dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entspricht, ist allein der rechtliche Maßstab des § 92 ZPO heranzuziehen. Eine beantragte und nicht im Vergleich eingegangene Zug-um-Zug-Leistung bleibt bei der Feststellung des maßgebenden Verhältnisses unberücksichtigt.
Vgl. dazu auch AG Peine VersR 1991, 1127. VersR 1993, 1224 [...]