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BGH (VI ZR 133/91) | Datum: 11.02.1992
c. »Der Beginn der Verjährung richtet sich nach dem Zeitpunkt, in dem der zuständige Bedienstete des verfügungsbefugten (regreßbefugten) Leistungsträgers die in § 852 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Kenntnis erlangt ... . [...]