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BGH (VI ZR 133/91) | Datum: 11.02.1992
c. »Der Beginn der Verjährung richtet sich nach dem Zeitpunkt, in dem der zuständige Bedienstete des verfügungsbefugten (regreßbefugten) Leistungsträgers die in § 852 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Kenntnis erlangt ... . [...]
BGH (VI ZR 230/91) | Datum: 26.05.1992
d. »Außer dem Zeitablauf ist es für die Annahme der Verwirkung erforderlich, daß sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, daß dieser [...]