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1. Die Sachkunde des Gerichts hinsichtlich der allgemeinen Zuverlässigkeit eines ESO Lichtschrankenmeßgerätes ermöglicht keine ausreichenden und rechtlich zulässigen Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit bei der konkreten Anwendung des Geräts. 2. Dem Meßfoto kann nicht die Zuverlässigkeit der konkreten Anwendung des Meßverfahrens entnommen werden. Es bedarf dazu der Angaben des die Messung durchführenden Polizeibeamten.
S.a. OLG Stuttgart ZfS 1991, 251 = VRS 81, 129 ZfS 1993, 105 [...]