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Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens hat die den Rahmen der Geringfügigkeit überschreitenden Folgen früherer Unfälle auch ungefragt zu offenbaren, will er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen. Seine Offenbarungspflicht umfaßt auch den Umstand, daß der beschädigte Pkw in Eigenleistung und nicht in einer Fachwerkstatt repariert worden ist, mag die Eigenleistung auch von einem Kraftfahrzeugmeister durchgeführt und bei der Reparatur Neuteile verwendet worden sein.
OLGR 1993, 129 OLGReport-Düsseldorf 1993, 129 ZfS 1993, 232 [...]
1) Haben die Parteien bei Abschluß eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen eine Vereinbarung über die Nachbesserung wegen noch auftretender, der TÜV-Fähigkeit entgegen stehender Mängel durch den Verkäufer getroffen, kann der Käufer sich im Falle der unterbliebenen Nachbesserung trotz Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung von der Nachbesserungsvereinbarung gem. § 634 BGB lösen und Wandelung des Kaufvertrages verlangen. 2) Der Wandelungsanspruch entfällt jedoch in diesem Falle, wenn der Verkäufer den Mangel nach Fristablauf nachbessert, da der Vollzug der Wandelung den Fortbestand eines Mangels im Zeitpunkt der Entscheidung (letzte mündliche Verhandlung) voraussetzt.
OLGR 1993, 161 OLGReport-Düsseldorf 1993, 161 ZfS 1993, 267 [...]