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BAG (8 AZR 409/91) | Datum: 30.04.1992
Die Klägerin ist beim Beklagten als Aushilfskraft mit einer monatlichen Vergütung von 450,-- DM beschäftigt. Für ihre Dienstgeschäfte benutzt sie mit Billigung des Beklagten ihren privaten Pkw. Sie trägt die [...]