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LG Traunstein (2 S 2396/92) | Datum: 20.10.1992
Hinweis: Auch unter dem Gesichtspunkt des Nutzungsausfall-Ersatzes kann der Geschädigte keinen Ausgleich dafür verlangen, daß mit seinem Wagen auch das gewohnte Autotelefon vorübergehend ausgefallen ist: so LG Hamburg [...]